Ideen werden Realität.

Staatliche Förderungen ermöglichen kleinen und mittleren Unternehmen, die zumeist nur über begrenzte eigene Kapazitäten in Forschung und Entwicklung verfügen, auch hochinnovative und risikoreiche Vorhaben mit Hilfe der FGW umzusetzen.
Die FGW beteiligt sich dazu als geförderter Partner mit Wissenschaftlern, Technikern und der zur Verfügung stehenden Laborausstattung an Vorhaben. Auf Wunsch begleiten wir das gesamte Vorhaben bereits ab der Idee und auch nach dem Ende der Förderung. Nutzen sie dazu auch gerne unsere Leistungen Fördermittelberatung und Projektmanagement.
Unser Angebot richtet sich dabei nicht nur an Unternehmen. Insbesondere bei Vorhaben im Bereich Umwelt und Gesellschaft arbeiten wir u.a. mit Verbänden, NGO, öffentlichen Einrichtungen und Gebietskörperschaften wie z.B. Kommunen zusammen.
Kooperationsformen
Typischerweise finden Vorhaben in einer der drei folgenden Varianten der Zusammenarbeit statt:
- Kooperationsvorhaben mit 1-2 geförderten Partnern (i.d.R. KMU) und der FGW als geförderte Forschungseinrichtung: Vorteile sind die Exklusivität der Forschungsarbeiten und die Förderung für Unternehmen.
- Kooperationsvorhaben in größeren Konsortien mit weiteren geförderten Partnern (Unternehmen, aber auch weitere Forschungseinrichtungen): Vorteile sind neben der Förderung der Unternehmen, die fachlich umfangreichere Lösung der Aufgaben und die Abbildung größerer Verbünde, z.B. als Lieferketten oder zur Einbeziehung der Abnehmer.
- Vorhaben mit ausschließlicher Förderung der FGW: Partner bringen sich nur mit eigenen Leistungen (z.B. Beratung, Teilnahme an Veranstaltungen, Tests, Material, Prozesse, Daten etc.) in das Vorhaben ein. Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass sämtliche administrativen und förderspezifischen administrativen Tätigkeiten (u.a. Sammeln und Erstellen von Nachweisen) für die Partner entfallen.
Auch muss nicht jeder Partner in einem Konsortium gefördert werden. Weitere Partner können als assoziierte Partner an Vorhaben teilnehmen, was z.B. auch größeren Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen, ermöglicht, an Vorhaben teilzunehmen.
Sofern eine Förderung es zulässt, können auch internationale Partner in Vorhaben eingebunden werden.
Förderprogrammbeispiele
Besonders erfolgreich sind wir u.a. in den folgenden Programmen:
- Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027
- Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Durchführung
Der Weg von der Idee bis zum bewilligten Vorhaben wird durch eine unserer Fachbereichsleitungen, unterstützt durch einen Wissenschaftler, betreut. Die Fachbereichsleitung ist während der gesamten Zeit ihr Ansprechpartner.
Das bewilligte Vorhaben wird dann vom beantragenden Fachbereich mit seinen Wissenschaftlern und Technikern durchgeführt. Unter Leitung der Fachbereichsleitung führen dann das verantwortliche wissenschaftliche und technische Personal das Vorhaben zusammen mit ihnen durch.
Durchführungsdauern liegen z.B. für Durchführbarkeitsstudien zwischen 6 Monaten bis 1 Jahr und für die meisten Vorhaben zwischen 2 und 3 Jahren ab dem vom Fördermittelgeber festgelegten Startzeitpunkt.
Durchgeführte Vorhaben
Die FGW hat seit ihrem Bestehen mehrere Hundert Forschungsvorhaben erfolgreich durchgeführt. Eine Liste über Vorhaben der letzten Jahre finden sie unter Projekte.